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Das rechtliche Inkasso

Ein Schuldner kann auch während dem gesamten Verlauf des rechtlichen Inkassos die Forderung begleichen. Der Gläubiger muss dann darauf achten, dass auch die entstandenen Unkosten und Zinsen bezahlt werden. Zeigt der Schuldner während dem rechtlichen Inkasso Zahlungswille, ist es ratsam, ihn ans Betreibungsamt zu verweisen. Bezahlt er dort seine Schulden, rechnet das Betreibungsamt automatisch die entstandenen Kosten und eingeforderten Zinsen auf. Die Betreibung gilt erst dann als durch Zahlung erledigt, wenn der Schuldner alles bezahlt hat.

Die bei Ämtern entstehenden Kosten werden immer vom Gläubiger eingeholt, als Kostenvorschuss oder per Rechnung. Ist die Forderung berechtigt, kann der Gläubiger diese Kosten beim Schuldner geltend machen. Diese Beträge können im laufenden Verfahren immer wieder zusätzlich eingefordert werden, d.h. es ist kein neues Verfahren notwendig.