Tipps
Um allfällige unkorrekte Aussagen in einem Zeugnis - mit den mitunter weitreichenden Konsequenzen für das Unternehmen und ex-Mitarbeitende - zu vermeiden, gibt es verschiede Möglichkeiten:
- das geschriebene Zeugnis wird durch eine Zweitperson geprüft
- das geschriebene Zeugnis wird durch die austretende Person geprüft
- Das Zeugnis wird auf Grund von Stichworten durch eine neutrale Person erstellt
Ein sehr schlechter Tipp wäre, das Zeugnis durch die Mitarbeitenden selbst erstellen zu lassen. Dies ist eine Unsitte, die gar nicht selten ist und Vorgesetzten ganz klar mangelhafte Führungsfähigkeiten attestiert.
Literaturhinweise
- Die Zeugnispflicht der Arbeitgeber - Susanne Janssen / Verlag Stämpfli & Cie, Bern
- Das Arbeitszeugnis und seine Geheimcodes - Edi Class/Sabine Bischofberger, Zürich
- Arbeitszeugnisse - wahr, klar und fair - Peter Häusermann / Spektra, Zürich
- Arbeitshandbuch für die Zeugniserstellung - Martin Tschumi / Praxium Verlag, Rikon ZH
- Schweizer Zeugnisgenerator online: zeugnis.ch
Gericht-Tipp