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Voraussetzungen zur Zeugniserstellung

Gemäss einer Umfrage erachten 20% der Arbeitgebenden das Zeugnis als sehr wichtige und 77% als wichtige Entscheidungshilfe beim Beurteilen von Stellenbewerbungen. Wie im Abschnitt „Pflichten der Arbeitgeberin“ erkennbar wird, muss ein Zeugnis korrekt sein. Es muss sowohl hinsichtlich der Tätigkeiten, der Leistungen als auch dem Verhalten klar und wahrheitsgetreu Auskunft geben. 

Problematiken

Insbesondere in folgenden Fällen ist es nicht immer ganz einfach, korrekte Zeugnisse zu erstellen:

  • Wechsel von Vorgesetzten während der Anstellungsdauer von Mitarbeitenden
  • Wechsel von Aufgaben und/oder Abteilungen
  • Vertragsauflösung infolge Restrukturierung, Konkurs, etc.

Langzeitgedächtnis

Eine sehr stark verbreitete Gefahrenquelle ist die Optik des Zeugnisverfassers. Vielfach werden Zeugnisse für langjährige Mitarbeitende nur aus der Sicht der letzten Monate heraus erstellt, insbesondere in Bezug auf Leistung und Verhalten. Dies liegt in der Natur des Menschen: Das Kurzzeitgedächtnis wirkt stärker als das Langzeitgedächtnis.

Zwischenmenschliche Aspekte

Sehr oft endet ein Arbeitsverhältnis auch aus persönlichen, zwischenmenschlichen Gründen. Die Gefahr, dass das Zeugnis nun durch Vorgesetzte „aus dem Bauch heraus“ geschrieben wird, und somit mehr deren Emotionen als den realen Tatsachen entspricht, ist sehr gross.

Ebenso kann genau das Gegenteil eintreten: Die persönliche Beziehung zwischen Zeugnisverfasser und austretendem Mitarbeiter war/ist äusserst gut. Auch hier dürfte das Zeugnis kaum emotionslos ausfallen.

Beziehung zum Unternehmen

Nicht selten kommt es vor, dass Vorgesetzte und Mitarbeitende nicht gerade gut auf ihre Arbeitgeberin zu sprechen sind. Verlässt nun der Mitarbeiter das Unternehmen, wird ihm sein Vorgesetzter in jedem Fall ein eher gutes Zeugnis ausstellen, egal ob er es verdient hat oder nicht = „An den allfälligen Unzulänglichkeiten des austretenden Mitarbeiters ist ja das Unternehmen selbst schuld“.

Basisdokumente zur Zeugniserstellung

Um ein korrektes Arbeitszeugnis erstellen zu können, soll der Werdegang der Arbeitnehmenden dokumentiert sein. Dazu müssen optimaler Weise folgende Unterlagen vorhanden sein:

  • Stellenbeschreibung
  • Periodische Mitarbeitergespräche (Jahresgespräche, Qualifikationen)
  • Zwischenzeugnisse, falls vorhanden
  • Aktennotizen im Personaldossier oder bei direkten Vorgesetzten
  • Verwarnungen
  • Weiterbildungen, Beförderungen

Fehlen diese Unterlagen erschwert dies die Erstellung des Arbeitszeugnisses. Dazu kann die Arbeitgeberin bei negativen Äusserungen in einem Rechtsstreit Probleme bekommen, da die entsprechenden Beweismittel fehlen. In solch einem Fall können Arbeitnehmende vor Gericht problemlos ein besseres Arbeitszeugnis einfordern. 

Aus gut erstellten Qualifikationen lassen sich auch in aussergewöhnlichen Fällen korrekte, den realen Tatsachen entsprechende Zeugnisse erstellen. Dazu gehören:

  • Entwicklung der Mitarbeitenden im Unternehmen
  • Aufgabenbezogene Veränderungen
  • Besondere Leistungen 
  • länger zurückliegende Vorkommnisse / Leistungen