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Was gehört ins Arbeitszeugnis

In der Schweiz werden an Arbeitszeugnisse gewisse rechtliche und formale Anforderungen gestellt. Nebst den Basisgrundsätzen

  • Wahrheit
  • Objektivität
  • Wohlwollen
  • Vollständigkeit
  • Klarheit

gehören noch weitere formale Elemente dazu.

Die äussere Form des Arbeitszeugnisses

  • Das Arbeitszeugnis muss klar gekennzeichnet sein, d.h. es muss im Titel der Begriff Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis stehen.
  • Die ausstellende Firma muss vollständig angegeben werden, normalerweise ist dies der Briefkopf.
  • Das Zeugnis hat grammatikalisch und optisch einwandfrei zu sein.
  • Grundsätzlich ist ein Arbeitszeugnis immer in der Sprache abzufassen, die am Arbeitsort üblich ist. Eine allfällige zusätzliche Abfassung in einer Fremdsprache ist nicht zwingend, kann jedoch von Arbeitnehmenden auf eigene Kosten verlangt werden.

Der korrekte Zeugnisaufbau

Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis müssen eine klare Gliederung enthalten. 

  1. Personalien
     der arbeitnehmenden Person müssen vollständig angeben werden. Dazu gehören Vor- und Familienname, evtl. Titel, Geburtsdatum, gesamte Anstellungsdauer und bei Angehörigen eines anderen Staates evtl. das Heimatland.
  2. Stellung im Betrieb
     gehört zu den Personalien, sofern während der gesamten Anstellungsdauer nur eine Position bekleidet wurde.
  3. Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung
  4. Qualifikationen 
     - in fachlicher Hinsicht. Hier können auch mitgebrachtes und während der Anstellung erworbenes Fachwissen
       aufgeführt werden
    - in persönlicher Hinsicht, d.h. das Verhalten
  5. Austrittsgrund
  6. Schlusssatz
  7. Datum
  8. rechtsgültige Unterschrift

Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung

Die neue Arbeitgeberin sollte daraus ein klares Bild über die Eignung potentieller neuer Mitarbeitenden erhalten. Je länger Mitarbeitende in ihrem Unternehmen angestellt waren, desto ausführlicher wird der Tätigkeitsbeschrieb ausfallen. Die wesentlichen Kriterien sind:

  • Bezeichnung des Arbeitsplatzes
  • Funktion des/der Mitarbeitenden
  • Aufgaben- und Verantwortungsbereich
  • Kompetenzen
  • Aufgabenschwerpunkte
  • berufliche Entwicklung im Unternehmen
  • zusätzlich übernommene Aufgaben und Spezialaufgaben

Bei einem allfälligen Aufgabenwechsel sind diese Punkte pro Aufgabe unter Angabe der Zeitdauer aufzuführen.

Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung ist normerweise der wichtigste Punkt in einem Arbeitszeugnis. Dabei sollen Aussagen zu folgenden Elementen gemacht werden:

  • Leistungsbereitschaft, d.h. Aussagen über Motivation, Arbeitswille, Eigeninitiative, Veränderungsbereitschaft
  • Arbeitsbefähigung, d.h. Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Berufserfahrung
  • Arbeitsweise, d.h. Sorgfalt, Zielerreichung, Nutzung der Arbeitszeit, Arbeitstempo
  • Arbeitsergebnis, d.h. Arbeitsmenge, Arbeitsqualität
  • Besondere Arbeitserfolge, d.h. Beförderungen, Optimierungen, grosse Projekte von besonderer Bedeutung
  • zusammenfassende Zufriedenheitsaussage

Beurteilung des Verhaltens

Nebst der Beurteilung der Leistung, sind auch Aussagen zum persönlichen und Sozialverhalten Bestandteil des Arbeitszeugnisses. Dabei geht es um das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Kunden, Behörden und weiteren Dritten wie zum Beispiel Geschäftspartner oder Lieferanten.

Insbesondere wenn solche Kontakte ein wesentlicher Teil der Aufgaben war, sind solche Angaben zwingend.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Beendigungsgrund ist zwar kein zwingendes Element im Arbeitszeugnis. Fehlt diese Angabe jedoch, kann eine neue Arbeitgeberin vermuten, dass die betroffenen Person entlassen wurde = Weglassungscode.

Deshalb ist es sehr sinnvoll, den Grund der Beendigung anzugeben, speziell, wenn Mitarbeite gekündigt haben.

Schlussformulierung

Auch der Schlusssatz ist kein zwingendes Element im Arbeitszeugnis. Es kann aber die bisherigen Aussagen verstärken oder relativieren.

Schlussformulierungen in Arbeitszeugnissen, mit denen die Arbeitgeberin zum Ausdruck bringt, dass sie das Ausscheiden des Mitarbeitenden bedauert, für die gute Zusammenarbeit dankt und für die Zukunft alles Gute wünscht sind sehr oft anzutreffen.

Ausstellungsdatum

Von der Arbeitgeberin kann auch nachträglich verlangt werden, dass das Zeugnis als Zeitpunkt der Erstellung den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis ausweist. Datiert das Zeugnis von einem späteren Zeitpunkt, könnte eine neue Arbeitgeberin annehmen, dass es mit der Erstellung des Zeugnisses Probleme gab und möglicherweise ein Prozess über dessen Inhalt geführt wurde.

Unterschriften

Das Arbeitszeugnis ist mit einer rechtsgültigen Originalunterschrift des Unternehmens zu versehen, da es sich um eine Urkunde im Sinne des Gesetzes handelt. Dies können auch direkte Vorgesetzte sein, sofern sie zeichnungsberechtigt sind. In grösseren Unternehmen kann auch die Personalleitung mitunterzeichnen.