Arbeitszeugnis - was gehört rein

In der Schweiz werden an Arbeitszeugnisse gewisse rechtliche und formale Anforderungen gestellt. Nebst den Basisgrundsätzen
- Wahrheit
- Objektivität
- Wohlwollen
- Vollständigkeit
- Klarheit
gehören noch weitere formale Elemente dazu.

 

Arbeitszeugnis - die äussere Form

  • Das Arbeitszeugnis muss klar gekennzeichnet sein, d.h. es muss im Titel der Begriff Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis stehen.
  • Die ausstellende Firma muss vollständig angegeben werden, normalerweise ist dies der Briefkopf.
  • Das Zeugnis hat grammatikalisch und optisch einwandfrei zu sein.
  • Grundsätzlich ist ein Arbeitszeugnis immer in der Sprache abzufassen, die am Arbeitsort üblich ist. Eine allfällige zusätzliche Abfassung in einer Fremdsprache ist nicht zwingend, kann jedoch von Arbeitnehmenden auf eigene Kosten verlangt werden.

Zeugnisaufbau

Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis müssen eine klare Gliederung enthalten. Diese sieht optimaler Weise wie folgt aus:

  1. Personalien
    des Arbeitnehmers müssen vollständig angeben werden. Dazu gehören Vor- und Familienname, evtl. Titel, Geburtsdatum, gesamte Anstellungsdauer und bei ausländischen Staatsbürgern das Heimatland.
  2. Stellung im Betrieb
    gehört zu den Personalien, sofern während der gesamten Anstellungsdauer nur eine Position bekleidet wurde.
  3. Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung
  4. Qualifikationen 
    - in fachlicher Hinsicht. Hier können auch mitgebrachtes und während der Anstellung erworbenes Fachwissen aufgeführt werden
    - in persönlicher Hinsicht, d.h. das Verhalten
  5. Austrittsgrund
  6. Schlusssatz
  7. Datum
  8. rechtsgültige Unterschrift

Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung

Ein neuer Arbeitgeber sollte daraus ein klares Bild über die Eignung Ihres Mitarbeitenden erhalten. Je länger der Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen angestellt war, desto ausführlicher wird der Tätigkeitsbeschrieb ausfallen. Die wesentlichen Kriterien sind:

  • Bezeichnung des Arbeitsplatzes
  • Funktion des/der Mitarbeitenden
  • Aufgaben- und Verantwortungsbereich
  • Kompetenzen
  • Aufgabenschwerpunkte
  • berufliche Entwicklung im Unternehmen
  • zusätzlich übernommene Aufgaben und Spezialaufgaben

Bei einem allfälligen Aufgabenwechsel sind diese Punkte pro Aufgabe unter Angabe der Zeitdauer aufzuführen.

Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung ist normerweise der wichtigste Punkt in einem Arbeitszeugnis. Dabei sollen Aussagen zu folgenden Elementen gemacht werden:

  • Leistungsbereitschaft, d.h. Aussagen über Motivation, Arbeitswille, Eigeninitiative, Veränderungsbereitschaft
  • Arbeitsbefähigung, d.h. Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Berufserfahrung
  • Arbeitsweise, d.h. Sorgfalt, Zielerreichung, Nutzung der Arbeitszeit, Arbeitstempo
  • Arbeitsergebnis, d.h. Arbeitsmenge, Arbeitsqualität
  • Besondere Arbeitserfolge, d.h. Beförderungen, Optimierungen, grosse Projekte von besonderer Bedeutung
  • zusammenfassende Zufriedenheitsaussage

Beurteilung des Verhaltens

Nebst der Beurteilung der Leistung, sind auch Aussagen zum persönlichen und Sozialverhalten Bestandteil des Arbeitszeugnisses. Dabei geht es um das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden, Behörden und weiteren Dritten wie zum Beispiel Geschäftspartner oder Lieferanten.

Insbesondere wenn solche Kontakte ein wesentlicher Teil der Aufgaben war, sind solche Angaben zwingend.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Beendigungsgrund ist zwar kein zwingendes Element im Arbeitszeugnis. Fehlt diese Angabe jedoch, kann ein neuer Arbeitgeber vermuten, dass der Mitarbeiter entlassen wurde – Weglassungscode.

Deshalb ist es sehr sinnvoll, den Grund der Beendigung anzugeben, speziell, wenn der Mitarbeiter gekündigt hat.

Schlussformulierung

Auch der Schlusssatz ist kein zwingendes Element im Arbeitszeugnis Es kann aber die bisherigen Aussagen verstärken oder relativieren.

Schlussformulierungen in Arbeitszeugnissen, mit denen der Arbeitgeber zum Ausdruck bringt, dass er das Ausscheiden des Mitarbeitenden bedauert, ihm für die gute Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht sind sehr oft anzutreffen.

Ausstellungsdatum

Vom Arbeitgeber kann auch nachträglich verlangt werden, dass das Zeugnis als Zeitpunkt der Erstellung den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis ausweist. Datiert das Zeugnis von einem späteren Zeitpunkt, könnte ein neuer Arbeitgeber annehmen, dass es mit der Erstellung des Zeugnisses Probleme gab und möglicherweise ein Prozess über dessen Inhalt geführt wurde.

Unterschriften

Das Arbeitszeugnis ist mit einer rechtsgültigen Originalunterschrift des Unternehmens zu versehen, da es sich um eine Urkunde im Sinne des Gesetzes handelt. Dies können auch direkte Vorgesetzte sein, sofern sie zeichnungsberechtigt sind. In grösseren Unternehmen kann auch die Personalleitung mitunterzeichnen.